BSV-Birgitz
Bogensport seit 1997 im Westlichen Mittelgebirge


Das Schießen am Gelände des BSV-Birgitz ist nur für Vereinsmitglieder oder geladenen Gäste unter Aufsicht gestattet.











Platz- und Schießordnung


Jedes Vereinsmitglied und jeder Gast, der beim Bogenschießgelände anwesend ist, hat sich mit dieser Schießordnung vertraut zu machen, um diese im Interesse des Vereines umzusetzen!



  1. Auf dem BSV-Gelände wird auf Scheiben und 3D-Figuren geschossen.
  2. Sind mehrere Mitglieder zur gleichen Zeit beim Schießen, ist darauf zu achten, dass sich alle Schützen auf gleicher Höhe befinden bzw. dass sich der Schütze, der einen Schuss abgibt, vor der Gruppe befindet! (Gefahr: Pfeil- bzw. Nockenbruch) Es  ist auf alle Fälle darauf zu achten, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich befinden!!
  3. Nach dem Abschuss der Pfeile einer Gruppe auf ein Ziel werden die Pfeile gemeinsam geholt. Sind Pfeile verschossen worden, so ist mit dem nächsten Schießdurchgang solange zu warten, bis sich keine Person mehr im Gefahrenbereich befindet.
  4. Sind vereinsexterne Personen am Gelände (Gastschießen, Schnupperschießen mit Bekannten und Freunden, …), so hat das Mitglied, das diese Personen eingeladen hat, dafür Sorge zu tragen, dass die Schießordnung eingehalten wird. Sollte sich eine dieser Personen nicht daran halten, ist diese vom Gelände zu verweisen!
  5. Ist ein Vereinsmitglied mit einer oder mehreren vereinsexternen Personen alleine am Gelände, ist vorher der Obmann (bei Nichterreichen anderes Vorstandsmitglied) zu informieren!
  6. Vereinsbögen und Vereinspfeile können am Schießplatz ausgeliehen werden. Bei Verlust bzw. Beschädigungen von Vereinsmaterial ist dieses zu ersetzen. Das anwesende aktive Vereinsmitglied hat den Zeugwart über den Schaden zu verständigen.
  7. Bei jugendlichen Vereinsmitgliedern unter 16 Jahren ist das Bogenschießen ausschließlich unter Aufsicht einer Begleitperson, die die Aufsichtspflicht übernimmt, gestattet!
  8. Sind beim Eintreffen am Gelände von einem Vereinsmitglied Sachbeschädigungen oder andere vom Vereinsgeschehen abweichende Veränderungen oder besondere Vorkommnisse zu erkennen, ist sofort ein Vorstandsmitglied (Obmann, Schriftführer oder Kassier) zu benachrichtigen!
  9. Vereinsmitglieder, die sich nicht an die Platz- und Schießordnung halten oder durch ihr Verhalten am Gelände dem Verein, dem Klima im Verein oder dem Ansehen des Vereines schaden, können durch einen Mehrheitsbeschluss des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen werden!
  10. Der Bogensportverein Birgitz lehnt jegliche Haftung, auch Dritten gegenüber, ab!





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